Sterbehilfe Deutschland e.V.

Häufige Fragen

 

Ist Sterbehilfe in Deutschland überhaupt zulässig?

Selbstverständlich hält sich der Verein an die deutschen Gesetze. Die unterscheiden sich nur unwesentlich von denen in der Schweiz. Wie dort ist auch in Deutschland Sterbehilfe zulässig. Allerdings sind die Ärzte in der Schweiz mutiger und offener als hier in Deutschland.

 

Arbeiten Ärzte mit dem Verein zusammen?

Bislang war in der ärztlichen Berufsordnung ein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung nicht enthalten. Nun hat der Deutsche Ärztetag in Kiel am 1. Juni 2011 beschlossen: "Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Der Verein und die Ärzte, die mit dem Verein zusammenarbeiten, halten dieses Totalverbot ärztlicher Suizidbegleitung für verfassungswidrig. An unserer Zusammenarbeit wird sich deshalb nichts ändern. Der Verein unterstützt seine Mitglieder beim Suizid auch künftig durch Vermittlung ärztlicher Hilfe.

 

Beschaffen Sie mir die nötigen Medikamente, so dass ich sie ohne die Anwesenheit anderer einnehmen kann?

Der Verein handelt nicht mit Arzneimitteln und nennt auch keine illegalen Bezugsquellen. Wir setzen uns, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, für einen begleiteten Suizid ein. Unsere Hilfe orientiert sich an den Sorgfaltskriterien, die sich in der Schweiz bewährt haben.

 

Was kostet Sterbehilfe?

Der Verein bekommt von seinen Mitgliedern kein Honorar.

 

Ich fühle mich gesund und genieße mein Leben. Warum sollte ich Mitglied eines Sterbehilfe-Vereins werden?

Jeder muss selber wissen, ob er für künftige Unwägbarkeiten Vorsorge trifft. Wer eine Lebensversicherung abschließt, will nicht sterben, sondern verantwortungsvoll leben. Wer unserem Verein beitritt, will nicht sterben, sondern hofft wie alle Menschen, die sich ihrer Endlichkeit bewusst sind, auf ein gnädiges Ende ohne Leidenszeit. Was aber, wenn das Leben am Ende doch zur Qual wird? Dann helfen wir unseren Mitgliedern, über ihr Leben bis zum letzten Atemzug selbst zu bestimmen.

 

Dann kann ich ja immer noch Mitglied werden, falls ich dereinst Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte.

 

Ja, das ist möglich. Allerdings unterstützt der Verein begleitete Suizide nur bei solchen Mitgliedern, zu denen ein ausreichend enges persönliches Verhältnis besteht. Die gründliche Prüfung aller Voraussetzungen erfordert Zeit, insbesondere zur Klärung, ob der Sterbewunsch dauerhaft und unumstößlich ist, und zur Klärung der Willensfreiheit.

 

Mein Ehemann ist dement. Können Sie ihn erlösen?

Fortgeschrittene Demenz schließt die  Willensfreiheit und damit auch einen begleiteten Suizid aus.

 

Ich lebe in einem Altersheim und  hoffe an jedem Abend, den nächsten Morgen nicht mehr zu erleben. Morgens graut mir vor den vielen Stunden des Tages. Das Personal ist höflich, aber immer gehetzt. Und nun droht eine Verlegung in die Pflegeabteilung, da möchte ich auf jeden Fall vorher sterben.

In Altersheimen ist ein begleiteter Suizid nahezu unmöglich. Unseren Mitgliedern können wir aber auch im Altersheim bei der Durchsetzung ihrer Patientenverfügung helfen.

 

Meine Frau und ich sind knapp 90 und haben nur noch einen Wunsch: gemeinsam zu sterben.

Wir unterstützen unsere Mitglieder in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende; das bedeutet, dass wir auch den Wunsch eines Ehepaares respektieren, das Leben gemeinsam zu beenden.  Ein begleiteter Doppel-Suizid kommt allerdings nur in Betracht, wenn jeder Ehepartner die Voraussetzungen eigenständig erfüllt.

 

Ich kann mich kaum noch selber versorgen, möchte aber auf keinen Fall in ein Altersheim. Lieber möchte ich zu Hause in meinen eigenen vier Wänden sterben. Von meinen drei Kindern unterstützen mich zwei, eines lehnt Sterbehilfe ab.

Niemand muss Angehörige um Erlaubnis für Sterbehilfe bitten. Allerdings maßt sich die Polizei in Deutschland das Recht an, Suizide zu verhindern. Das bedeutet: Wer Sterbehilfe in Anspruch nehmen will oder sich auch nur ernsthaft darüber Gedanken macht, sollte nur solche Angehörigen, Ärzte, Nachbarn etc. ins Vertrauen ziehen, von denen er zu 100% sicher ist, dass sie sein Selbstbestimmungsrecht respektieren. Gegen die Gefahr polizeilichen Einschreitens hilft nur größtmögliche Diskretion.

 

Was kostet die Mitgliedschaft?

Jährlich € 100 oder stattdessen einmalig € 1.000 für lebenslange Mitgliedschaft. Bei Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse kann der Mitgliedsbeitrag reduziert werden.

 

Wie kann ich Kontakt aufnehmen? Wie werde ich Mitglied?

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